Förderung zur Digitalisierung von Beratungsstellen und sozialen Einrichtungen in Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit den Förderprogramm Maßnahmen zur Digitalisierung von sozialen Einrichtungen und Beratungsstellen, mit dem Ziel des Ausbaus und der Stärkung digitaler Beratungsangebote. Unterstützt wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 10.000 Euro, maximal 95 Prozent. Die Anträge werden schnellstmöglich entgegengenommen.

Zielgruppe:

  • Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen
  • Suchtberatungsstellen
  • Familienverbände, Familienzentren und Träger von Familienbildungsangeboten
  • Stationäre Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung
  • Pflegeeinrichtungen
  • Einrichtungen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit

Gefördert wird:

  • Die Installation eines leistungsfähigen WLAN (Router und Repeater)
  • Trägergebundene Computer, Laptops, Notebooks und Tablets
  • Geräte zur Schaffung der Voraussetzungen für eine verstärkte digitale Kommunikation (z. B. Headsets, Webcams, Bildschirme, Videokonferenzsysteme)
  • Geräte zur Schaffung der Voraussetzungen für eine verstärkte digitale Präsentation der Einrichtung (z. B. Beamer)
  • Unmittelbar in Zusammenhang stehende Leistungen Dritter (z. B. Support und Schulungen) sowie Investitionen zum Betrieb der digitalen Infrastruktur (z. B. Software)

Die Förderhöhen und -gegenstände unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Zuwendungsempfänger*innen. Die Zweckbindungsfrist beträgt drei Jahre.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung sind auf der Webseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu finden.

Tipp: Online-Sprechstunde zur Fördermöglichkeit „Digitalisierung Beratungsstellen und soziale Einrichtungen“ am 17. Mai 2023 um 15:00 bis 16:30 Uhr

Weitere Infos und Anmeldung: https://www.lkj-lsa.de/kalender/online-sprechstunde-zur-foerdermoeglichkeit-digitalisierung-beratungsstellen-und-soziale-einrichtungen/