Panel 04: Jugendmedienschutz online: Neue rechtliche Regelungen – mehr Schutz für Kinder und Jugendliche?

Um Kinder und Jugendliche besser vor Gefahren im Netz zu schützen, gelten seit dem 1. Mai 2021 mit dem reformierten Jugendschutzgesetz (JuSchG) neue Regelungen. Der Bund hat das JuSchG eigenen Angaben zufolge ins digitale Zeitalter überführt. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass ein Paradigmenwechsel im Kinder- und Jugendschutz notwendig sei, um Kommunikations- und Interaktionsrisiken in sozialen Medien besser Rechnung tragen zu können. Bislang geht es im Jugendschutz vor allem um das Errichten von Hürden für Kinder und Jugendliche, um den Kontakt mit beeinträchtigenden Medieninhalten zu verhindern. Darüber hinaus regelt das Gesetz nun eine Vereinheitlichung der Alterskennzeichnung von Spielen und Filmen im Handel wie auch online, Warnfunktionen vor Kostenfallen oder der Ansprache durch Fremde, altersgerechte Voreinstellungen von Spielen oder sozialen Netzwerken. Schließlich ist Einrichtung einer neuen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz vorgesehen, die die gesetzlichen Vorgaben überwacht und Bußgelder verhängen kann.

Kritiker befürchten im Hinblick auf diese neue Bundesbehörde ein „Kompetenzwirrar“, da die Medienaufsicht im Netz grundsätzlich bei den Ländern und ihren Landesmedienanstalten und nicht beim Bund liegt. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Umstand, dass das neue Gesetz möglicherweise gar nicht für große Player wie YouTube, Instagram oder TikTok gilt. Das Panel diskutiert vor dem Hintergrund aktueller Gefährdungslagen im Netz die Praxis des Jugendmedienschutzes in Deutschland, beleuchtet die gesetzlichen Vorgaben mit Blick auf Heranwachsende, Anbieter sowie Aufsichtsbehörden und geht der Frage nach, ob die neuen Vorgaben des JuSchG wirklich zu mehr bzw. einem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz führen. Darüber hinaus werden auch notwendige präventive Angebote

Leitfragen:

  • Was sind aktuell die größten Gefährdungslagen für Kinder und Jugendliche im Netz?
  • Führen die neuen gesetzlichen Vorgaben im JuSchG in der Praxis tatsächlich zu einem besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz?
  • Wie gestaltet sich – im Hinblick auf die neuen Vorgaben des JuSchG – die Aufsichtstätigkeit im Netz ganz konkret? Wer kontrolliert was mit welchen Befugnissen und Maßnahmen?
  • Inwieweit werden die (neuen) gesetzlichen Vorgaben von den Anbietern bereits umgesetzt? Welche Hürden bestehen hierbei? Wie können dieses ausgeräumt werden?
  • Wie kann man internetbezogenen Problemlagen wie Cybermobbing, Cybergrooming, Selbstverletzung, exzessiver Mediennutzung etc. präventiv begegnen?